Bericht VII B(1)

Zurückziehung eines internationalen Arbeitsübereinkommens

Dieser Bericht enthält einen Fragebogen, der gemäß Artikel 45bis(2) der Geschäftsordnung der Internationalen Arbeitskonferenz von den Regierungen nach Befragung der maßgebenden Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu beantworten ist. Die Antworten auf den Fragebogen bilden die Grundlage des Hintergrundberichts für die Aussprache auf der IAK. Sie müssen bis spätestens 30. November 2020 beim Amt eingehen.

Conference paper | 12 November 2019