GB.341/LILS/5

Zweite Evaluierung der Funktionsweise der Dreigliedrigen Arbeitsgruppe des Normenüberprüfungsmechanismus

Gemäß dem im März 2017 gefassten Beschluss, bis spätestens März 2020 eine zweite Evaluierung der Funktionsweise der Dreigliedrigen Arbeitsgruppe des Normenüberprüfungsmechanimus (SRM TWG) nach Absatz 26 der Aufgabenstellung der SRM TWG durchzuführen, wird der Verwaltungsrat ersucht, bei der Durchführung seiner zweiten Evaluierung Kenntnis vom Bericht des Vorstands der SRM TWG zu nehmen (siehe den Beschlussentwurf in Absatz 3). Anmerkung: Die Behandlung dieses Punktes wurde von der 338. Tagung (März 2020) des Verwaltungsrats zurückgestellt. Der Inhalt des Dokuments ist derselbe wie GB.338/LILS/3.