334. Tagung des Verwaltungsrats

Bericht der dritten Tagung des gemäß dem Seearbeitsübereinkommen, 2006, in der geänderten Fassung eingesetzten Dreigliedrigen Sonderausschusses (Genf, 23.–27. April 2018) - Bericht der Vorsitzenden an den Verwaltungsrat im Einklang mit Artikel 16 der Geschäftsordnung des Dreigliedrigen Sonderausschusses

Gemäß der Geschäftsordnung des Dreigliedrigen Sonderausschusses (STC) legt die Vorsit-zende der dritten Tagung des STC (23.–27. April 2018) ihren Bericht über die Wirksamkeit des Übereinkommens vor. Der Verwaltungsrat wird ersucht, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen; die Einsetzung eines dem STC untergeordneten Organs zu billigen, den Vorsitzenden des STC für einen Zeitraum von drei Jahren zu ernennen und die vierte Tagung des STC für 2021 einzuberufen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der internationalen Arbeits¬normen auf dem Gebiet der Seeschifffahrt, die im Kontext der Arbeit des Normenüberprü¬fungsmechanismus erfolgt, wird der Verwaltungsrat ersucht, Beschlüsse über Empfehlungen für 34 Instrumente zu fassen, unter anderem in Bezug auf ihre Einstufung, ihre mögliche Zurückziehung oder Aufhebung und konkrete Folgemaßnahmen (siehe Beschlussentwurf in Absatz 22). - In der überarbeiteten Fassung wurde in Absatz 22 e) eine Änderung eingeführt, die einen Verweis auf das Übereinkommen (Nr. 91) über den bezahlten Urlaub der Schiffsleute (Neufassung), 1949, enthält.