Strategischer grundsatzpolitischer Rahmen

Der Verwaltungsrat wird ersucht zu entscheiden, ob bis zur Anpassung an einen Vierjahres-zyklus ab 2018 ein neuer strategischer Plan für eine Übergangsperiode von zwei Jahren in 2016-17 auf seiner Tagung im November 2014 vorgelegt und in die Programm- und Haushaltsvorschläge für 2016-17 aufgenommen werden soll (siehe Beschlussentwurf in Absatz 19).

Conference paper | 06 March 2014